Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38756
LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13 (https://dejure.org/2014,38756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.11.2014 - L 20 AY 29/13 (https://dejure.org/2014,38756)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. November 2014 - L 20 AY 29/13 (https://dejure.org/2014,38756)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,38756) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Asylbewerberleistungen als Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG; Erforderlichkeit der Erfüllung einer Vorbezugszeit auch bei Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG; Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der ...

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3, AufenthG § 25 Abs. 5
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungsberechtigte, Bundesverfassungsgericht, Menschenwürde, Existenzminimum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der gewährten Leistungen nach § 3 AsylbLG im Jahre 2010 ; Vorbezugszeit von 48 Monaten mit Grundleistungen nach § 3 AsylbLG als Voraussetzung für eine Gewährung von Analogleistungen nach § 2 AsylbLG ; ...

  • rechtsportal.de

    Streit um die Gewährung von Leistungen nach § 2 AsylbLG an Stelle der gewährten Leistungen nach § 3 AsylbLG im Jahre 2010

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Das Sozialgericht hat mit Beschlüssen vom 31.05.2011 beide Klageverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in den Verfahren 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11 (Normenkontrollverfahren nach Art. 100 Abs. 1 GG betreffend § 3 AsylbLG) ausgesetzt.

    Auch im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 ergebe sich kein Anspruch der Kläger auf höhere Leistungen.

    Schließlich folgt auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 nichts anderes (so auch LSG Hessen, Urteil vom 23.11.2012 - L 7 AS 118/12 Rn. 45 [Revision anhängig, BSG B 14 AS 8/13 R]).

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 hat an dieser Auslegung des § 2 AsylbLG keinen Anstoß genommen.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass in dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu 1 BvL 2/11 zugrundeliegenden Fall die dortige Klägerin - ebenso wie die Kläger im vorliegenden Verfahren - eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG besaß.

    (2) Für die Kläger folgt ebenfalls nichts aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 (Rn. 93) gegenüber der im AsylbLG in der Festlegung des Kreises der Berechtigten in § 1 AsylbLG angelegten Vermutung, diese hielten sich samt und sonders lediglich kurzzeitig in Deutschland auf, erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geäußert hat, und dass es jedenfalls bei der in § 2 Abs. 1 AsylbLG vorgesehenen Dauer von (mittlerweile) vier Jahren des Leistungsbezugs (und folglich einem eventuell auch längeren Aufenthalt) es für nicht mehr gerechtfertigt gehalten hat, von einem nur kurzen Aufenthalt mit möglicherweise spezifisch niedrigem Bedarf auszugehen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Rückwirkung der von ihm angeordneten Übergangsregelung (Tenor zu 3.) ausdrücklich auf die Zeit ab 01.01.2011 beschränkt (Urteil vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11, Tenor zu 3. sowie Rn. 112).

  • BSG, 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R

    Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Die anderslautende Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) sei angesichts der Gesetzesbegründung fehlerhaft, weil letztere allein auf die Aufenthaltsdauer abstelle.

    Zur Begründung hat es auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R verwiesen.

    aa) Für eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer in Deutschland im Sinne eines auf die Aufenthaltsverlängerung zielenden vorsätzlichen, sozialwidrigen Verhaltens, welches bei typisierender Betrachtung für eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer als kausal anzusehen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R) liegen bei den Klägern keinerlei Anhaltspunkte vor.

    Der Wortlaut des § 2 Abs. 1 AsylbLG ist insoweit zwingend und einer erweiternden Auslegung etwa dahin, dass auch höhere Leistungen nach § 2 AsylbLG die Vorbezugszeit auffüllen können, nicht fähig (vgl. hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R Rn. 19 - 23).

    Denn sie hätten dann zunächst zu Unrecht höhere Analogleistungen erhalten und könnten sich deshalb später zugleich zur Abwehr niedrigerer Leistungen darauf berufen, nur einen Anspruch auf die geringeren Grundleistungen gehabt zu haben (so bereits BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R Rn. 24).

    Mit der Rechtsänderung zum 28.08.2007 entfiel deshalb - ähnlich wie bei der zum 01.06.1997 durch Rechtsänderung eingetretenen Situation - ein zuvor bereits bestehender Anspruch auf Analogleistungen, wenn der Leistungsempfänger noch keine 48 Monate Leistungen nach § 3 AsylbLG bezogen hatte (i.E. ebenso BSG, Urteil vom 17.06.2008 - B 8/9b AY 1/07 R Rn. 27 f.; Adolph, a.a.O., § 2 AsylbLG Rn. 13; Herbst, a.a.O., § 2 AsylbLG Rn. 11a. Soweit das BSG sich allerdings auf Art. 3 Abs. 1 GG stützt und einen Gleichheitsverstoß sieht, wollte man in "Altfällen" einen 36-monatigen Vorbezug genügen lassen, folgt der Senat diesem Begründungsansatz nicht. Denn es steht dem Gesetzgeber frei, einmal normierte Ansprüche auf Sozialleistungen ab einem bestimmten Stichtag an strengere - ggf. gleichwohl verfassungsgemäße - Anforderungen zu knüpfen, welche für "Altfälle" noch nicht Leistungsvoraussetzung waren; sachlicher Differenzierungsgrund ist in solchen Fällen der unterschiedliche Erfüllungszeitpunkt der Leistungsvoraussetzungen vor oder am bzw. nach dem Stichtag).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Diese Analogleistungen können jedoch die nach § 2 Abs. 1 AsylbLG notwendige Vorbezugszeit nicht auffüllen (vgl. dazu ausführlich den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Senats nach Art. 100 Abs. 1 GG vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 60 ff.).

    Dabei war eine solche Auslegung Inhalt der beiden der Entscheidung vom 18.07.2012 zugrundeliegenden Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats nach Art. 100 Abs. 1 GG (vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 60 ff. sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 Rn. 47 ff.) Sie war damit hinsichtlich der Anwendung des AsylbLG Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

    Für diese Lesart sprechen im Übrigen (ohne dass dies aus sich heraus die Auslegung des Gesetzes maßgebend beeinflussen könnten) ergänzend auch Gründe der Praktikabilität; denn andernfalls müssten bei jedem Alternativbezug einer Leistung, aber auch bei Nichtbezug irgendeiner Leistung, immer die Rechtmäßigkeit dieses Leistungsbezuges und/oder ein eigentlicher bzw. fiktiver Anspruch auf Leistungen nach § 3 AsylbLG geprüft werden (so bereits Urteil des Senats vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 68).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2012 - L 20 AY 48/08

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass insofern weder Raum für eine abweichende Auslegung noch für eine teleologische Reduktion oder für eine analoge Anwendung von § 23 Abs. 1 S. 4 SGB XII besteht; er hat sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeschlossen (vgl. Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 Rn. 60 ff. [Revision anhängig, BSG B 7 AY 4/12 R]).

    Dann ist aber auch kein Grund ersichtlich, warum diesen Leistungsempfängern Analogleistungen unter Verzicht auf die Vorbezugszeit gewährt werden sollten (ablehnend bereits Urteil des Senats vom 27.02.2012 - L 20 AY 48/08 Rn. 60 ff.).

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Vielmehr gehört eine teleologische Reduktion, eine systematische oder eine historische Auslegung von Vorschriften entgegen ihrem Wortlaut sogar zu den anerkannten, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Auslegungsgrundsätzen (BVerfG, Beschluss vom 07.04.1997 - 1 BvL 11/96).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Dabei war eine solche Auslegung Inhalt der beiden der Entscheidung vom 18.07.2012 zugrundeliegenden Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des erkennenden Senats nach Art. 100 Abs. 1 GG (vom 26.07.2010 - L 20 AY 13/09 Rn. 60 ff. sowie vom 22.11.2010 - L 20 AY 1/09 Rn. 47 ff.) Sie war damit hinsichtlich der Anwendung des AsylbLG Grundlage für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2008 - L 20 B 85/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Die Gegenauffassung, die eine § 2 AsylbLG innewohnende Integrationskomponente betont (vgl. etwa Wahrendorf, a.a.O., § 2 AsylbLG Rn. 10; i.E. wohl auch Hachmann/Hohm, a.a.O., S. 36; vgl. hierzu auch den Beschluss des Senats vom 28.01.2008 - L 20 B 85/07 AY ER, der jedoch die vorgenannten Erwägungen noch außer Acht ließ), vernachlässigt diese Rechtsentwicklung und interpretiert die Vorbezugszeit im Ergebnis zu Unrecht als reine Wartefrist, für die es auf einen Vorbezug gerade der in § 2 Abs. 1 AsylbLG genannten Grundleistungen nicht ankäme.
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Eine solche vom Wortlaut abweichende Auslegung kann zulässig sein, wenn die in den Gesetzesmaterialien oder der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommende Regelungsabsicht eine analoge oder einschränkende Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte gebietet und deswegen sowie wegen der Gleichheit der zu Grunde liegenden Interessenlage auch der nicht geregelte Fall hätte einbezogen werden müssen (BSG, Urteil vom 24.10.1984 - 6 RKa 36/83).
  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Die fehlende Übereinstimmung eines Leistungsbezugs mit dem materiellen Leistungsrecht kann mithin ohne eine (im Falle der Kläger wegen Vertrauensschutzes i.S.v. § 45 Abs. 2 S. 2 SGB X ohnehin von vornherein kaum möglich erscheinende) Aufhebung des zugrundeliegenden Bewilligungsbescheides nicht geltend gemacht werden (vgl. auch BSG, Urteil vom 05.12.1978 - 7 RAr 34/78).
  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2014 - L 20 AY 29/13
    Schließlich folgt auch aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 - 1 BvL 10/10 und 2/11 nichts anderes (so auch LSG Hessen, Urteil vom 23.11.2012 - L 7 AS 118/12 Rn. 45 [Revision anhängig, BSG B 14 AS 8/13 R]).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 33/02 R

    Krankenversicherung - Inanspruchnahme nichtärztlicher Krankenbehandlung im

  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 24/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 40/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 41/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Streitgegenstand - Leistungsausschluss für

  • LSG Hessen, 23.11.2012 - L 7 AS 118/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2006 - L 20 B 11/05

    Anspruch auf Asylbewerberleistung, Zuständigkeit des Leistungsträgers nach

  • BSG, 28.05.2015 - B 7 AY 4/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte

    Dem kann aber nicht eine (bindende) Entscheidung dahin entnommen werden, eine andere Auslegung des § 2 AsylbLG, als die ursprünglich vom Senat vorgenommene, sei von Verfassungs wegen nicht geboten (so aber LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.11.2014 - L 20 AY 29/13 -, anhängig unter B 8 AY 1/15 R) oder gar unzulässig.
  • LSG Bayern, 16.05.2018 - L 12 KA 17/16

    Krankheitsfall

    Voraussetzung ist jedoch, dass "die in den Gesetzesmaterialien oder der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommende Regelungsabsicht eine analoge oder eingeschränkte Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte gebietet und deswegen sowie wegen der Gleichheit der zu Grunde liegenden Interessenlage auch der nicht geregelte Fall hätte einbezogen werden müssen" (BSG, Urteil vom 24.10.1984, Az. 6 RKa 36/83; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2014, Az. L 20 AY 29/13).
  • SG München, 16.12.2014 - S 38 KA 36/14

    Abrechnungsmöglichkeit bestimmter Leistungen ausschließlich von Fachärzten

    Voraussetzung ist jedoch, dass "die in der Gesetzesmaterialien oder der Gesetzessystematik zum Ausdruck kommende Regelungsabsicht eine analoge oder eingeschränkte Anwendung des Gesetzes auf gesetzlich nicht umfasste Sachverhalte gebietet und deswegen sowie wegen der Gleichheit der zugrunde liegenden Interessenlage auch der nicht geregelte Fall hätte einbezogen werden müssen" (BSG, Urteil vom 24.10.1984, Az. 6 RKa 36/83; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.11.2014, Az. L 20 AY 29/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht